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Telekommunikations-Compliance
TKG, TTDSG, StGB § 201, UWG § 7
Stand: April 2026. Diese Seite beschreibt, wie Akol die deutschen Telekommunikationsgesetze im Zusammenhang mit KI-gestützten Telefongesprächen einhält.
1. Anwendbare Gesetze
Für den Betrieb von KI-Telefonagenten in Deutschland gelten insbesondere:
- TKG (Telekommunikationsgesetz): Regulierung von Telekommunikationsdiensten
- TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz): Datenschutz in der Telekommunikation
- StGB § 201 (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes): Strafbarkeit unbefugter Aufzeichnung
- UWG § 7 (Unzumutbare Belästigung): Regelung zu Werbeanrufen
- EU AI Act (Verordnung 2024/1689), Art. 50: KI-Transparenzpflichten
2. Anrufaufzeichnung und Einwilligung (StGB § 201)
Akol setzt folgende Maßnahmen um:
Ankündigung vor Aufzeichnung
Der KI-Agent informiert den Anrufer zu Beginn des Gesprächs, dass das Gespräch aufgezeichnet werden kann. Die Aufzeichnung beginnt erst NACH dieser Ankündigung.
Opt-out möglich
Unternehmen können die Aufzeichnungsfunktion komplett deaktivieren. In diesem Fall werden keine Audioaufnahmen gespeichert.
Verschlüsselte Speicherung
Alle Aufzeichnungen werden verschlüsselt gespeichert und nach Ablauf der konfigurierten Aufbewahrungsfrist automatisch gelöscht.
Verantwortlichkeit: Der Unternehmer (Auftraggeber), der den KI-Agenten einsetzt, ist als Verantwortlicher für die Einholung der Einwilligung zuständig. Akol stellt die technischen Mittel bereit.
3. Rufnummernübermittlung (Caller ID)
Die Übermittlung einer falschen oder gefälschten Rufnummer ist nach TKG verboten und kann mit Bußgeldern bis zu 300.000 EUR geahndet werden.
Akol stellt sicher:
- Alle ausgehenden Anrufe verwenden ausschließlich Rufnummern, die dem Unternehmer zugeordnet und bei Telnyx ordnungsgemäß registriert sind
- Keine Rufnummernunterdrückung bei geschäftlichen Anrufen
- Die angezeigte Rufnummer ist rückruffähig
4. Ausgehende Anrufe (UWG § 7)
In Deutschland sind Werbeanrufe an Verbraucher ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung verboten (UWG § 7 Abs. 2 Nr. 2). Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 300.000 EUR geahndet werden.
Für Akol-Nutzer bedeutet das:
- B2C (Verbraucher): Ausgehende Anrufe nur mit dokumentierter vorheriger Einwilligung (Opt-in) des Verbrauchers erlaubt
- B2B (Geschäftskunden): Ausgehende Anrufe bei mutmaßlicher Einwilligung zulässig (der Angerufene hat ein sachliches Interesse am Angebot)
- Der Unternehmer ist verantwortlich für die Einhaltung des UWG. Akol stellt die technische Plattform bereit, übernimmt aber keine Gewähr für die rechtskonforme Nutzung durch den Auftraggeber
5. KI-Offenlegung bei Anrufen
Gemäß EU AI Act Art. 50 und deutschem Verbraucherschutzrecht muss der Anrufer darüber informiert werden, dass er mit einem KI-System spricht.
Akol setzt dies wie folgt um:
- Der KI-Agent identifiziert sich in der Begrüßung als KI-Assistent
- Bei direkter Nachfrage antwortet der Agent wahrheitsgemäß
- Diese Offenlegung kann vom Unternehmer nicht deaktiviert werden (systemseitig erzwungen)
Weitere Details: KI-Transparenzhinweis.
6. Notfallnummern
KI-Telefonagenten sind keine Notfalldienste. Wenn ein Anrufer einen Notfall meldet, ist der Agent angewiesen:
- Sofort auf die Notrufnummern 112 (Feuerwehr/Rettung) und 110 (Polizei) hinzuweisen
- Nicht zu versuchen, den Notfall selbst zu bearbeiten
- Die Weiterleitung an einen menschlichen Mitarbeiter anzubieten
7. SIP-Trunking und BYOC
Bei Nutzung eigener Telefoninfrastruktur (Bring Your Own Carrier / SIP-Trunking) ist der Unternehmer für die Einhaltung des TKG bezüglich seiner eigenen Nummern und Leitungen verantwortlich. Akol verarbeitet die Anrufe im Auftrag.
8. Kontakt
Bei Fragen zur Telekommunikations-Compliance:
E-Mail: legal@akol.ai
Siehe auch: Datenschutzerklärung · KI-Transparenzhinweis · Impressum